Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Was der Bildungsgutschein ist, welche drei Voraussetzungen gelten und wie du von der ersten Meldung bis zum Start der Weiterbildung vorgehst.
Mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich geprüft von Jonathan Haag am .
Wenn du Arbeitslosengeld bekommst oder dein Job bald endet, kann die Agentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung für dich bezahlen. Der Schlüssel dazu ist der Bildungsgutschein. Hier erfährst du, was er ist, welche Voraussetzungen gelten und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein Dokument der Agentur für Arbeit. Er bescheinigt dir, dass die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung bei dir vorliegen. Mit ihm kannst du dir eine passende Weiterbildung bei einem zugelassenen Bildungsträger aussuchen.
Der Gutschein kann zeitlich befristet sein, auf eine Region beschränkt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Was für dich gilt, steht auf deinem Gutschein.
Die drei Voraussetzungen
Das Gesetz nennt drei Bedingungen, die zusammenkommen müssen:
- 1.Die Weiterbildung ist notwendig, damit du wieder in Arbeit kommst — oder damit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird.
- 2.Die Agentur für Arbeit hat dich vorher beraten. Das Beratungsgespräch findet vor dem Start der Weiterbildung statt.
- 3.Weiterbildung und Bildungsträger sind zugelassen. Nur zugelassene Träger und Maßnahmen können über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden.
Wichtig: Ob du einen Bildungsgutschein bekommst, entscheidet deine Agentur für Arbeit im Einzelfall. Einen allgemeinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht.
Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein
1. Melde dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, meldest du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend. Erfährst du es kürzer vorher, hast du ab dann drei Tage Zeit. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Arbeitslos melden kannst du dich schon bis zu drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit — Arbeitslosengeld gibt es erst ab der Arbeitslosmeldung. Bist du bereits arbeitslos gemeldet, kannst du direkt mit Schritt 2 weitermachen.
2. Such dir eine passende Weiterbildung aus
Überlege, welche Weiterbildung deine Chancen auf eine neue Stelle wirklich verbessert. Achte dabei auf drei Dinge:
- Zulassung: Ist der Träger zugelassen, und ist die Maßnahme für die Förderung zugelassen?
- Inhalt: Passt die Weiterbildung zu dem, was Arbeitgeber in Stellenanzeigen verlangen?
- Rahmen: Wann startet sie, wie lange dauert sie, findet sie vor Ort oder online statt?
Wenn du wissen willst, ob eine Weiterbildung bei uns für dich infrage kommt, kannst du deine Förderoptionen prüfen.
3. Bereite das Beratungsgespräch vor
Im Gespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit geht es darum, ob die Weiterbildung für deine berufliche Zukunft notwendig ist. Gut vorbereitet bist du, wenn du erklären kannst:
- warum dir diese Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt fehlt,
- welche Stellen du damit anstrebst — Stellenanzeigen als Beispiel helfen,
- wie die Weiterbildung zu deiner bisherigen Erfahrung passt.
Bring die Unterlagen des Bildungsträgers zur Maßnahme mit. So kann deine Ansprechperson direkt sehen, worum es geht.
Den Bildungsgutschein beantragst du selbst. Ein Bildungsträger darf das nicht in deinem Namen tun.
4. Erhalte den Bildungsgutschein
Entscheidet sich die Agentur für Arbeit für die Förderung, bekommst du den Bildungsgutschein. Prüf, was darauf steht: das Bildungsziel, die Gültigkeit und gegebenenfalls eine regionale Beschränkung. Der Bildungsgutschein gilt höchstens drei Monate.
5. Löse den Gutschein beim Bildungsträger ein
Du gibst den Bildungsgutschein dem Träger, den du ausgewählt hast. Der Träger legt ihn vor Beginn der Weiterbildung der Agentur für Arbeit vor. Gib ihn im Original ab — ein Upload über das Online-Portal der Agentur für Arbeit genügt nicht. Dein erster Kurstag muss innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins liegen.
6. Starte deine Weiterbildung
Während der Weiterbildung bekommst du in der Regel weiter Arbeitslosengeld — als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Was genau gefördert wird und was mit deinem Arbeitslosengeld passiert, erklären wir im Beitrag Wird mit dem Bildungsgutschein wirklich 100 % gefördert?.
Und wenn die Agentur für Arbeit ablehnt?
Frag nach den Gründen. Oft hilft es, die Notwendigkeit der Weiterbildung genauer zu belegen, zum Beispiel mit passenden Stellenanzeigen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen — die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Kurz zusammengefasst
- Der Bildungsgutschein bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung vorliegen.
- Voraussetzungen sind: Die Weiterbildung ist notwendig, du wurdest vorher beraten, Träger und Maßnahme sind zugelassen.
- Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
- Der Träger legt den Gutschein vor Beginn der Weiterbildung der Agentur für Arbeit vor.
Rechtsgrundlagen (Stand: 25.09.2026): § 38 SGB III — Meldepflicht · § 81 SGB III — Grundsatz der Weiterbildungsförderung und Bildungsgutschein · § 137 SGB III · § 141 SGB III · § 144 SGB III — Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung · § 159 SGB III — Sperrzeit · Fachliche Weisungen der BA zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, gültig ab 01.01.2026
Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Beratung. Verbindliche Auskunft zu deiner Förderung gibt dir deine Agentur für Arbeit.
