Förder-Ratgeber · Jonathan Haag · Stand: 28.09.2026
Bildungsgutschein: Voraussetzungen, Kosten und Antrag bei der Agentur für Arbeit
Mit einem Bildungsgutschein bezahlt die Agentur für Arbeit deine berufliche Weiterbildung. Hier steht, wer ihn bekommt, was übernommen wird, wie du ihn beantragst und wie du dich auf das Beratungsgespräch vorbereitest.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für eine geförderte berufliche Weiterbildung bei dir vorliegen. Mit ihm suchst du dir eine zugelassene Weiterbildung bei einem Bildungsträger deiner Wahl aus. In der Regel rechnet der Träger die Lehrgangskosten direkt mit der Agentur für Arbeit ab, du streckst also nichts vor.
Der Gutschein kann zeitlich befristet, auf eine Region beschränkt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt sein. Was davon für dich gilt, steht auf dem Gutschein selbst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten deiner Weiterbildung. Zurückzahlen musst du sie nicht.
- Voraussetzungen sind: Die Weiterbildung ist notwendig, du wurdest vorher beraten, Träger und Weiterbildung sind zugelassen.
- Ob du einen Bildungsgutschein bekommst, entscheidet deine Agentur für Arbeit im Einzelfall.
- Dein Arbeitslosengeld läuft weiter, und die Weiterbildung verbraucht deinen Anspruch nur zur Hälfte.
- Der Gutschein gilt höchstens drei Monate. In dieser Zeit muss deine Weiterbildung beginnen.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein bekommst du, wenn die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig hält, damit du wieder eine Arbeit findest oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwendest. Das Gesetz nennt drei Bedingungen, die zusammenkommen müssen:
- 1.Die Weiterbildung ist notwendig, damit du beruflich wieder Fuß fasst oder deine Arbeitslosigkeit gar nicht erst eintritt.
- 2.Die Agentur für Arbeit hat dich vorher beraten. Beratung und Antrag liegen vor dem ersten Kurstag, danach ist es in der Regel zu spät.
- 3.Träger und Weiterbildung sind zugelassen. Beide brauchen eine Zulassung nach der AZAV, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
Ob du gefördert wirst, entscheidet deine Agentur für Arbeit im Einzelfall nach Ermessen. Einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn du einen Berufsabschluss oder den Hauptschulabschluss nachholst und die Bedingungen dafür erfüllst. Dein Einkommen oder Vermögen wird für den Bildungsgutschein nicht geprüft.
Wie du dich auf die Entscheidung vorbereitest, steht weiter unten und Schritt für Schritt in Bildungsgutschein beantragen.
Ist es schwer, einen Bildungsgutschein zu bekommen?
Schwer ist es vor allem dann, wenn nicht klar wird, warum gerade diese Weiterbildung dich in Arbeit bringt. Die meisten Ablehnungen drehen sich um die Notwendigkeit. Kannst du im Beratungsgespräch zeigen, welche Kenntnisse dir fehlen und welche Stellen du damit erreichst, stehen deine Chancen besser.
Drei Dinge liegen nicht in deiner Hand, und es hilft, sie zu kennen:
- Vermittlung geht vor. Kann die Agentur dich auch ohne Weiterbildung in eine passende Arbeit vermitteln, hat die Vermittlung Vorrang.
- Die Agentur plant ihre Bildungsziele. Jede Agentur legt fest, welche Bildungsziele sie in ihrem Bezirk fördert, abhängig davon, welche Fachkräfte dort gesucht werden.
- Deine Eignung zählt. Die Agentur schätzt ein, ob du die Weiterbildung schaffst, etwa anhand deiner Vorkenntnisse und deiner Motivation.
Was du in der Hand hast, ist die Begründung. Hilfreich sind:
- drei bis fünf aktuelle Stellenanzeigen, die genau die Kenntnisse verlangen, die du in der Weiterbildung lernst,
- zwei, drei Sätze zu deiner Lücke, also was du schon kannst und was dir laut den Anzeigen fehlt,
- die Unterlagen des Trägers: Kursbeschreibung, Dauer, Unterrichtsform und die Maßnahmenummer, unter der die Weiterbildung zugelassen ist.
Hat es beim ersten Mal nicht geklappt, ist das selten das letzte Wort. Gründe, Fristen und den Weg über einen neuen Antrag erklärt Bildungsgutschein abgelehnt.
Was bezahlt die Agentur für Arbeit?
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Dazu gehören:
- Lehrgangskosten, einschließlich Lernmitteln und Prüfungsgebühren,
- Fahrkosten zur Weiterbildung,
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn die Weiterbildung weiter weg stattfindet,
- Kinderbetreuung, pauschal 160 Euro im Monat je Kind, das noch Aufsicht braucht.
Alle Posten im Einzelnen stehen in Wird mit dem Bildungsgutschein wirklich 100 % gefördert?
Weiterbildungsgeld und Prämie gibt es nur mit Berufsabschluss
Führt die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf, etwa bei einer Umschulung, kommt Geld dazu:
- Weiterbildungsgeld: 150 Euro im Monat, solange du arbeitslos bist,
- Weiterbildungsprämie: 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.
Beides musst du nicht eigens beantragen. Bei Weiterbildungen, die mit einem Zertifikat statt mit einem Berufsabschluss enden, gibt es weder Weiterbildungsgeld noch Prämie. Das gilt auch für unsere KI-Weiterbildung, die mit einem Zertifikat abschließt.
Muss ich den Bildungsgutschein zurückzahlen?
Nein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten deiner Weiterbildung als Leistung, nicht als Darlehen. Zurückfordern kann sie Geld nur, wenn sie die Bewilligung aufhebt, etwa weil Angaben falsch oder unvollständig waren oder du Änderungen nicht gemeldet hast.
Brichst du die Weiterbildung ab, hat das trotzdem Folgen:
- Sperrzeit: Brichst du ohne wichtigen Grund ab oder wirst du ausgeschlossen, bekommst du eine Zeit lang kein Arbeitslosengeld. Beim ersten Mal sind es drei Wochen, beim zweiten Mal sechs, danach zwölf. Vorher muss dich die Agentur über diese Folge belehrt haben.
- Fahrkosten: Die Agentur prüft, ob sie bereits gezahlte Fahrkosten zurückfordert.
- Weiterbildungsgeld: Es endet mit dem Abbruch.
Wird dir die Weiterbildung zu viel, sprich zuerst mit dem Träger und deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit, bevor du abbrichst.
Bekomme ich während der Weiterbildung Arbeitslosengeld?
Ja. Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Die Zeit verbraucht deinen Anspruch dabei nur zur Hälfte: Je zwei Tage Bezug mindern ihn um einen Tag, und es bleiben dir danach mindestens drei Monate.
Ein Beispiel: Du hast noch zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld und machst eine Weiterbildung, die sechs Monate dauert. Die sechs Monate verbrauchen nur drei Monate deines Anspruchs. Nach der Weiterbildung bleiben dir neun Monate, um eine Stelle zu finden.
Du bleibst in dieser Zeit kranken-, pflege- und unfallversichert, in der Regel auch rentenversichert.
Schritt für Schritt
Bildungsgutschein beantragen
Arbeitsuchend melden
Spätestens drei Monate bevor dein Job endet. Bist du schon arbeitslos gemeldet, geht es direkt mit Schritt 2 weiter.
Weiterbildung aussuchen
Eine zugelassene Weiterbildung, deren Inhalte in Stellenanzeigen für deinen Zielberuf verlangt werden. Lass dir vom Träger die Unterlagen und die Maßnahmenummer geben.
Beratungsgespräch
Du erklärst deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit, warum die Weiterbildung notwendig ist, mit Stellenanzeigen und den Unterlagen des Trägers.
Bildungsgutschein erhalten
Prüf Gültigkeit, Bildungsziel, Dauer und Unterrichtsform. Der Gutschein gilt höchstens drei Monate.
Einlösen und starten
Du gibst den Gutschein im Original beim Träger ab. Er legt ihn vor Beginn der Agentur für Arbeit vor, dann startet deine Weiterbildung.
Das Beratungsgespräch vorbereiten
Im Beratungsgespräch entscheidet sich, ob deine Agentur für Arbeit die Weiterbildung für notwendig hält. Gut vorbereitet bist du, wenn du belegen kannst, welche Kenntnisse dir fehlen und welche Stellen du mit ihnen erreichst.
Das bringst du mit:
- deinen aktuellen Lebenslauf,
- drei bis fünf aktuelle Stellenanzeigen, in denen genau die Kenntnisse aus der Weiterbildung verlangt werden, mit markierten Stellen,
- die Unterlagen des Trägers: Kursbeschreibung, Dauer, Unterrichtsform, Starttermin und Maßnahmenummer,
- den Nachweis, dass Träger und Weiterbildung nach der AZAV zugelassen sind,
- wenn es sie gibt: die schriftliche Interessensbekundung eines Arbeitgebers, der dich mit diesen Kenntnissen einstellen würde.
Auf diese Fragen solltest du eine Antwort haben:
- Warum bringt dich gerade diese Weiterbildung in Arbeit?
- Welche Stellen strebst du an, und was verlangen sie?
- Was kannst du schon, und was fehlt dir?
- Schaffst du den Unterricht, zeitlich und technisch?
So könnte eine Begründung für eine KI-Weiterbildung klingen, angepasst an deinen Lebenslauf: „Ich habe acht Jahre in der Sachbearbeitung gearbeitet. In den Stellenanzeigen für vergleichbare Stellen, die ich mitgebracht habe, wird inzwischen Erfahrung mit KI-Werkzeugen und der Automatisierung von Arbeitsabläufen verlangt. Genau das lerne ich in der Weiterbildung, und damit kann ich mich auf diese Stellen bewerben.“
Den Bildungsgutschein beantragst du selbst. Ein Bildungsträger darf das nicht in deinem Namen tun. Ob eine Weiterbildung bei uns für dich infrage kommt, zeigt dir vorab der kostenlose Fördercheck.
Welche Weiterbildungen werden mit Bildungsgutschein gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die für die Förderung zugelassen sind, bei einem Bildungsträger, der selbst zugelassen ist. Beide Zulassungen erteilt eine fachkundige Stelle nach der AZAV. Welches Fach es ist, entscheidet die Agentur für Arbeit danach, was dich in Arbeit bringt und welche Bildungsziele sie in ihrem Bezirk fördert.
Beim Suchen helfen dir drei Dinge:
- Die Weiterbildungssuche in mein NOW: mein NOW ist das Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit. Dort stehen zugelassene Weiterbildungen mit Träger, Dauer, Unterrichtsform und Startterminen. Die Daten stammen aus KURSNET, wo die Träger ihre Kurse eintragen.
- Die Maßnahmenummer: Sie benennt die zugelassene Weiterbildung eindeutig. Frag den Träger danach, bring sie ins Beratungsgespräch mit, und der Träger trägt sie später auf deinem Gutschein ein.
- Stellenanzeigen: Die beste Weiterbildung ist die, deren Inhalte in den Anzeigen für deinen Zielberuf verlangt werden.
Auch Weiterbildungen, die live online stattfinden, können zugelassen sein und gefördert werden. Unterricht per Video zählt, wenn er live stattfindet und du direkt mit den Lehrkräften arbeitest. Ein Beispiel ist unsere Weiterbildung zum KI Automatisierungs-Projektmanager: nach der AZAV zugelassen und live online.
Ist dein Gutschein auf eine Region beschränkt, ist damit in der Regel der Bereich gemeint, den du von deinem Wohnort aus täglich erreichst. Wie das für eine Weiterbildung gilt, die live online stattfindet, hängt davon ab, was auf deinem Gutschein steht. Sprich es im Beratungsgespräch an.
Was steht auf dem Bildungsgutschein?
Auf dem Bildungsgutschein legt die Agentur für Arbeit fest, wofür und bis wann du ihn einlösen kannst. Diese Angaben prüfst du am besten, bevor du ihn beim Träger abgibst:
- Gültigkeit: bis wann du den Gutschein einlösen musst, höchstens drei Monate. Dein erster Kurstag muss in diese Zeit fallen.
- Bildungsziel: das Berufsziel, meist als Berufsbezeichnung mit Kennziffer. Die Weiterbildung muss dazu passen.
- Weiterbildungsdauer: wie lange die Weiterbildung höchstens dauern darf, etwa „bis zu 6 Monate“.
- Unterrichtsform: Vollzeit oder Teilzeit. Sie muss zu der Form passen, in der die Weiterbildung zugelassen ist.
- Region: ob der Gutschein auf eine Region beschränkt ist, meist auf den Bereich, den du täglich erreichst.
- Ansprechperson: wer bei deiner Agentur für Arbeit für dich zuständig ist.
Den unteren Teil füllt der Bildungsträger aus: Maßnahmenummer, Bezeichnung und Dauer der Weiterbildung sowie deine vorgesehene Teilnahme. Er unterschreibt und legt den Gutschein vor Beginn der Weiterbildung der Agentur für Arbeit vor. Gib ihn deshalb im Original ab, ein Upload über das Online-Portal der Arbeitsagentur genügt nicht. Dein erster Kurstag muss innerhalb der Gültigkeit liegen.
Passt eine Angabe nicht zur Weiterbildung, etwa Teilzeit auf dem Gutschein und Vollzeit im Kurs, kläre das mit deiner Ansprechperson, bevor du den Gutschein abgibst.
Geht das auch aus dem Job heraus?
Du musst nicht erst arbeitslos sein. Droht dir Arbeitslosigkeit, etwa nach einer Kündigung oder weil dein befristeter Vertrag ausläuft, kann die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung schon fördern, um die Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wichtig sind die Fristen:
- Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate, bevor dein Arbeitsverhältnis endet. Erfährst du es kürzer vorher, hast du ab dann drei Tage Zeit.
- Zu spät gemeldet: Dann droht eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.
- Arbeitslos melden: geht bis zu drei Monate vorher. Arbeitslosengeld gibt es erst ab der Arbeitslosmeldung.
- Nicht selbst kündigen, um eine Weiterbildung zu machen: Kündigst du ohne wichtigen Grund, bekommst du in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld, und dein Anspruch wird kürzer.
Auch wenn dein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist, kann die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung fördern. Ab 50 Beschäftigten beteiligt sich dein Arbeitgeber dann in der Regel an den Lehrgangskosten. Wie das für Unternehmen funktioniert, steht auf der Seite KI-Weiterbildung für Unternehmen.
Abgelehnt – was jetzt?
Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort. Frag nach den Gründen und lass dir die Entscheidung schriftlich geben, denn nur gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen.
- Widerspruch: innerhalb eines Monats, nachdem dir der Bescheid bekanntgegeben wurde. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, hast du ein Jahr Zeit.
- Neuer Anlauf: Oft schneller, wenn du bessere Belege hast oder ein anderes Bildungsziel besser zu dem passt, was deine Agentur fördert.
Die häufigsten Gründe und wie du gezielt antwortest, stehen in Bildungsgutschein abgelehnt: Gründe und was du jetzt tun kannst.
Rechtsgrundlagen (Stand: 28.09.2026): § 38 SGB III: Meldepflicht · § 81 SGB III: Grundsatz der Weiterbildungsförderung und Bildungsgutschein · § 82 SGB III: Förderung Beschäftigter · § 83 SGB III: Weiterbildungskosten · § 87 SGB III: Kinderbetreuungskosten · § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld · § 144 SGB III: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung · § 148 SGB III: Minderung der Anspruchsdauer · § 159 SGB III: Sperrzeit · § 176 SGB III: Zulassung von Trägern und Maßnahmen · § 324 SGB III: Antrag vor Leistung · § 50 SGB X: Erstattung · § 84 SGG: Widerspruchsfrist · Fachliche Weisungen der BA zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, gültig ab 01.01.2026 · Merkblatt 6 der BA: Förderung der beruflichen Weiterbildung, Januar 2026
Verantwortlich für diese Seite: Jonathan Haag, Geschäftsführer der FutureWay KI Akademie.
Diese Seite erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Beratung. Verbindliche Auskunft zu deiner Förderung gibt dir deine Agentur für Arbeit.
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Kostenloser Fördercheck+ ProgrammübersichtHäufige Fragen zum Bildungsgutschein
Kann ich den Bildungsträger frei wählen?
Ja. Mit dem Bildungsgutschein suchst du dir selbst eine Weiterbildung bei einem zugelassenen Träger aus. Sie muss zu den Angaben auf dem Gutschein passen, also zu Bildungsziel, Dauer, Unterrichtsform und gegebenenfalls Region.
Darf der Bildungsträger den Bildungsgutschein für mich beantragen?
Nein. Den Bildungsgutschein beantragst du selbst bei deiner Agentur für Arbeit. Der Träger kann dir Unterlagen zur Weiterbildung geben, die du ins Beratungsgespräch mitnimmst.
Muss ich den Bildungsgutschein im Original abgeben?
Ja. Du gibst den Gutschein im Original beim Bildungsträger ab. Der Träger legt ihn vor Beginn der Weiterbildung der Agentur für Arbeit vor. Ein Upload über das Online-Portal der Arbeitsagentur genügt nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?
Der Bildungsgutschein fördert eine berufliche Weiterbildung, die dich für einen Beruf qualifiziert. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, fördert kürzere Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung, etwa ein Coaching für die Bewerbung.
Ist der Bildungsgutschein einkommensabhängig?
Nein. Voraussetzungen sind die Notwendigkeit der Weiterbildung, die Beratung vorher und die Zulassung von Träger und Weiterbildung. Dein Einkommen oder Vermögen wird dafür nicht geprüft. Nebeneinkommen kann aber auf dein Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Gibt es eine Altersgrenze für den Bildungsgutschein?
Nein. Das Gesetz nennt kein Höchstalter. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung notwendig ist, damit du wieder eine Arbeit findest.
Kann ich eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein in Teilzeit machen?
Ja, wenn dein Gutschein Teilzeit vorsieht und die Weiterbildung in Teilzeit zugelassen ist. Die Unterrichtsform steht auf dem Gutschein. Passt sie nicht zum Kurs, klär das vor der Anmeldung mit deiner Ansprechperson.
